Das Bundesgericht des Deutschen Handballbundes hat am 30. März 2010 als Revisionsgericht unter dem Vorsitz von Klaus-Heinrich Deckmann (Husum) letztinstanzlich entschieden und die Klage der drei Regionalverbände Westdeutscher Handball-Verband, Norddeutscher HV und Südwestdeutscher HV gegen den Beschluss des Erweiterten Präsidiums des DHB vom 21. November 2010 zurückgewiesen und die Verwaltung der Dritten Liga durch den DHB bestätigt.

Das Bundessportgericht hatte schon in erster Instanz die sachliche Richtigkeit des Beschlusses festgestellt, lediglich die formelle Richtigkeit des Beschlusses infolge eines Änderungsantrags in Zweifel gezogen. Das BG hat nun das Urteil des Bundessportgerichtes aufgehoben und die formelle und materielle Korrektheit der Beschlussfassung durch das Erweiterte Präsidium des DHB bestätigt.

Heinz Winden, der als Vizepräsident Recht das Verfahren für den DHB führte, sagte: „Es geht hier nicht um Rechthaberei. Einzig wichtig ist, dass nun Vereine und Fachwarte, die in kürzester Zeit Hervorragendes zum Aufbau und zur Verwaltung der neuen Liga geleistet haben, endgültige Planungssicherheit haben.“

Der Norddeutsche HV hat folgerichtig seine vorsorglich erneute Antragstellung zur EP-Sitzung am 3. April 2010 in Berlin zurückgezogen, so dass das EP sich nicht mit einer erneuten Diskussion und Abstimmung zur Dritten Liga befassen muss.

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